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AGB

1. ALLGEMEINES

Diese Bedingungen gelten als vom Käufer (Auftraggeber) angenommen, sofern er nicht unverzüglich binnen 3 (drei) Tagen Posteingangsstempel (Absendestempel der Post) widerspricht.

Mündliche und telefonische Vereinbarungen sowie abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung – anderenfalls werden diese nicht Vertragsinhalt

Sind dem Käufer einmal unsere Bedingungen zugesandt, so gelten sie für alle nachfolgenden Geschäfte.

 

2. ANGEBOTE UND AUFTRAGS­ANNAHME

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahme aller auch der durch unsere Vertreter (Firmen-Mitarbeiter) entgegengenommenen Aufträge wird erst durch die schriftliche Bestätigung – ausgenommen BARVERKÄUFE – rechtswirksam. Aushändigung des Auftrags- bzw. Liefertermins der Fa. Drepper GmbH & Co. KG Dies trifft auch in besonderem Maße zu für besonders mündlich gegebene Festzusagen, hier gilt ausnahmsweise eine gesprochene  Tonbandaufnahme als Beweismittel.

 

3. LIEFERUNG

Alle Sendungen/Lieferungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Sobald diese das Werksgelände, Versandort verlassen. Das Beförderungsrisiko trägt der Käufer, es sei, es liegt grobfahrlässiges Verschulden des firmeneigenen Fahrzeugs der Lieferfirma vor.

Lieferzeitangaben werden soweit es die Geschäftslage gestattet, annähernd mitgeteilt und sind vorbehaltlich unverbindlich.

In Fällen „höherer Gewalt“ insbesondere Lohn- oder Preisstop, Verzögerungen bei Vorlieferanten etc. sind wir berechtigt vom Auftrag/Kaufabschluß zurückzutreten oder den Liefertermin entsprechend hinauszuschieben.

Bei LKW-Lieferungen hat der Käufer das Abladen unverzüglich und sachgemäß vorzunehmen, unnötige Wartezeiten werden dem Käufer entsprechend den derzeit geltenden Tarifbestimmungen gesondert berechnet.

Falls trotz vereinbarter „Franko-Lieferungen“ der Wunsch des Käufers Selbstabholung durch diesen erfolgt berechtigt dies den Käufer nicht zu einem Frachtabzug. Eine Frachtvergütung muß in jedem Fall vorher vereinbart werden.

 

4. MÄNGEL­HAFTUNG

Für Kaufleute im Sinne des HGB gelten die Vorschriften der §§  377 und 378 des HGB. Im Übrigen gilt das Leistungsstörungsrecht des BGB und soweit es sich um für Bauwerke verwendete Sachen handelt, vorrangig die VOB/B.

Die Mängelhaftung bezieht sich auf handelsübliche Lieferung ohne besondere Garantiezusagen für bestimmte Eigenschaften.. Bei dem Verkauf von Waren nach „Muster“ wird  lediglich eine fachgerechte Bearbeitung garantiert.

Bei etwaigen Mängeln kann zuerst eine Nacherfüllung verlangt werden. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann gemindert oder wahlweise, falls nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, vom Vertrag zurückgetreten werden.

Schadenersatzansprüche werden in den nachfolgenden Grenzen ausgeschlossen. Von den vorstehenden Rechtsbeschränkung ausgenommen ist eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist.

Hinsichtlich von Schadenersatzansprüchen geltend die vorstehenden Rechtsbeschränkungen auch nicht für eine Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen gleich.

Grundlage unserer Leistungen sind :

    • DIN-Normen
    • Frachtregeln der jeweiligen Fachverbände, bzw. Verarbeitungsvorschriften der Herstellerwerke
    • Die VOB in der jeweiligen gültigen, letztweiligen Ausgabe
    • soweit sich diese mit den Zulassungsbescheiden der staatl. bzw. Länder-Materialprüfämter decken.

      Fach- und Verlegevorschriften bzw. Verarbeitungsberatungen sind insoweit nur rechtsverbindlich,  wenn sich diese    mit den Ausführungen unter  4a, b, c, d decken und von Werksfach- bzw. Unternehmensvertretern (bezogen auf gegebene Richtlinien) schriftlich fixiert zur Sache abgegeben werden.

      Reklamationen/Beanstandungen: die zur Lieferung ausgeführte Ware ist bei Empfang  s o f o r t  auf Menge,  Qualitätsmerkmale, Beschädigungen etc. zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind:

        • sofort schriftlich auf den Lieferpapieren oder aber
        • spätestens jedoch 3 Tage nach Empfang (lt. Datum des Lieferscheines) nur schriftlich unter Angabe der Gründe zu reklamieren. Später angezeigte Mängelrügen bzw. Fehlmengen werden nicht anerkannt.

        Die beanstandete Ware muß an der Empfangsstation / Lagerhaltung gesondert zur Überprüfung durch den Lieferanten/Hersteller/Sachverständigen oder einem für diesen Zweck Beauftragten bereitgestellt werden, mit allen der Sache dienlichen, wahrheitsgemäßen Angaben.

        In Ausnahmefällen haben für den Auftrag und mit dem in Zusammenhang stehenden mündliche Gespräch die auf Tonband mit aufgezeichnet werden, als Beweismittel rechtsverbindliche Gültigkeit!

         

        5. PREISE

        Falls nicht anderes vereinbart, gilt folgendes:

        Preise, hier gelten die jeweiligen gültigen Preislisten des Geschäftsunternehmens, Firma BGH Drepper GmbH & Co. KG, Harsewinkel, bzw. die der Herstellerwerke.

        Zuschläge (wie für Teillieferungen, Frachten bei Anlieferung), beziehen sich grundsätzlich unter Zugrundelegung einwandfreier Anfahrtswege, sowie der gesetzlichen Frachtsätze der Güter-Nah- bzw. Fernverkehrs lt. Neuester Fassung.

        Preisnachlässe/Rabatte/Skonti, Sonderpreise unterliegen grundsätzlich der freien Vereinbarung zwischen Fa. Drepper und dem Käufer bzw. Auftraggeber und müssen in jedem Fall schriftlich oder verbindlich-mündlich (Tonband) zugesagt, bestätigt werden.

         

        6. ZAHLUNGEN

        1. Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar.
        2. Zielverkauf bedarf der Vereinbarung. Rechnungen sind bei Zielgewährung grundsätzlich 30 Tage nach Rechnungserhaltohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von  10 Tagen werden 2 % Skonto gewährt.
        3. Skontogewährung hat Voraussetzung, daß das Konto des Käufers sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht und Verpackungen.
        4. Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf der Zustimmung des Verkäufers, Diskont, Wechselspesen und andere Kosten trägt der Käufer.
        5. Bei Verzug ist der Verkäufer berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 5%  über den jeweiligen Basiszinssatz  zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
        6. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug.Scheck- oder Wechselprotest, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen
        7. Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum (Poststempel der Zustellung)  schriftlich widersprochen wird.
        8. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Züruckbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der lfd. Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insofern zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
        9. Wird nach Lieferung der Ware festgestellt, daß die finanz.. Verhältnisse des Käufers bei Vertragsabschluß oder später so waren oder geworden sind, daß der Verkäufer bei rechtzeitiger Kenntnis über die Situation die Ware nur gegen bar geliefert hätte, so gelten vereinbarte Zahlungsziele von Anfang an als nicht vereinbart. Der Verkäufer kann sofortige Zahlung oder die kostenpflichtige Rücklieferung verlangen.

        7. EIGENTUMS­VORBEHALT

        Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis unsere sämtlichen Forderungen – ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund und ihre Entstehungszeit- aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer beglichen sind, bis insbesondere auch ein etwaige Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist, bei Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung. Es wird vereinbart, daß der Käufer die gelieferten Waren bis dahin für uns verwahrt. Der Käufer darf die gelieferten Materialien im ordnungsgemäßen Geschäftsvertrieb verarbeiten und/oder weiterveräußern.

        Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns: uns steht das Eigentum oder Miteigentum (§§ 947, 950 BGB) an der hierdurch entstehenden neue Sache. Bei Verbindung bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung (§ 948 BGB).

        Die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

        Der Käufer tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehende Ansprüchen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware. Der Käufer hat, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekanntzugeben und uns die erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherung die Höhe unserer Forderungen insgesamt um mehr als 20% so sind wir auf Verlagen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet

        Wird die gelieferte Ware oder werden die daraus hergestellten Sachen in das Grundstück eines Dritten eingebaut, derart daß sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden, so gehen die anstelle dieser Sachen tretenden Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer in Höhe des Einkaufswertes unserer verbauten Waren zur Sicherung unserer Forderungen auf uns über, ohne daß es noch einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Der Übergang dieser Forderung ist für den Zeitpunkt ihrer Entstehung vereinbart.

        Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf Betreiben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen.

         

        8. ERFÜLLUNGS­ORT UND GERICHTS­STAND

        Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 33330 Gütersloh.

         

        9. SONSTIGES

        Auftragsannulierungen sind nur mit unserem Einverständnis gültig. In diesem Falle steht uns  Schadensersatzanspruch von 20 v. H. der vereinbarten Kaufpreissumme zu, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Schaden geringer ist.

        Beratungen und Empfehlungen sind als Kundendienst anzusehen und begründen keine Haftung.

        Die Ware wird, soweit nach unserem Ermessen erforderlich, in handelsüblicher Weise und auf Kosten der Käufers verpackt. Auf unser Verlangen ist Verpackungsmaterial unverzüglich frachtfrei zurückzusenden. Gutschrift erfolgt nach Vereinbarung.

         

        Firma Drepper GmbH & Co. KG

        /aktuelle Stellenangebote

        Jobs gibt es viele. Arbeitsplätze, an denen man viel bewegen kann, bei uns. Denn bei DREPPER sind Sie in einem etablierten und familiär geführten Unternehmen tätig, das rund um Baustoffmarken berät, beschafft und für eine einwandfreie Logistik sorgt.

        Ausbildung zum Fachlagerist / Fachkraft für Lagerlogistik (M/W/D)

        Standort: Harsewinkel, Dolsenhain

        Ausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement (M/W/D)

        Standort: Harsewinkel, Dolsenhain

        Ausbildung zum Berufskraftfahrer (M/W/D)

        Standort: Harsewinkel

        Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement (M/W/D)

        Standort: Dolsenhain

        Disponent (M/W/D)

        Standort: Dolsenhain

        Initiativbewerbung (M/W/D)

        Standort: Harsewinkel, Dolsenhain
        / Unsere Marken
        stauss
        steico
        superglass
        teckentrup
        thermo-hanf
        ursa
        velux
        ardex
        austrotherm
        bau-mit
        bekaert
        bornit
        ClayTec
        climowool
        danogips
        doerken
        dolle
        egger
        fibo exclay
        foamglas
        graefix
        iko-enertherm
        isocell
        isover
        jackson
        james-hardie
        knauf
        knauf-insulation
        multipor
        proclima
        promat
        protektor
        quandt
        redstone
        rigips
        rockwool
        roto
        schiwa
        ampack
        drepper
        bornit
        fermacell
        aestuver
        agaton-lehm
        upmann
        protektor
        otterbein
        fibo
        pmi
        doerken
        pfleiderer
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        Ostheide 11
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        04654 Frohburg

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